Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Nach § 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B werden Ansprüche auf Abschlagszahlungen
Binnen 18 Werktage nach Zugang der Aufstellung fällig.
Bei Auftragserteilung fallen 30% des Bruttobetrages als Abschlagszahlung an.
Diese wird mit der Endrechnung verrechnet. Ausführungszeitraum nach
Zahlungseingang der Abschlagszahlung.
Vertragsgrundlage ist die VOB nach derzeitigem Stand.